Schiefeneder & Partner / Energieberatung
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Im Oktober 2009 hat die Bundesregierung die aktuelle Energieeinsparverordnung in Kraft gesetzt. Dabei unterscheidet die Energieeinsparverordnung zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Wer einen Neubau plant, eine Immobilie vermietet oder verkauft, für den ist der Energieausweis verpflichtend.
Für Nichtwohngebäude, die Behörden, Schulen, Krankenhäuser beherbergen, bzw. in denen öffentliche Dienstleistungen erbracht werden und über eine Nutzfläche von mehr als 1000 qm verfügen, ist der Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen.
Die Ausstellungsberechtigung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude wurde vom Gesetzgeber an Voraussetzungen, wie ein Studienabschluss unter anderem in der technischen Gebäudeausrüstung, sowie die erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens gebunden. Ein ordnungsgemäß ausgestellter Energieausweis beinhaltet außerdem verschiedene Modernisierungsempfehlungen, was eine entsprechende Berufserfahrung seitens des prüfenden Ingenieurs voraussetzt.
Neben der Vielzahl von Projekten, die wir in den letzten Jahren auf dem Gebiet der technischen Gebäudeausrüstung verwirklicht haben und die sich zunehmend auf den Einsatz regenerativer Energien und wirtschaftlicher Heizsysteme konzentrieren, haben sowohl Reinhold Schiefeneder wie auch Christian Baumann die Zusatzqualifikation zur energetischen Bewertung von Nichtwohngebäuden erfolgreich abgeschlossen und die Zulassung als Vor-Ort-Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zugesprochen bekommen.
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